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Immer in der Spur

Klasse C

Sie dürfen führen:
Kraftfahrzeuge (ausgenommen Kfz der Klassen AM, A1, A2 und A)

• über 3.500 kg zulässiger Gesamtmasse
• bis max. acht Fahrgastsitzplätze
• mit Anhänger bis zu einer zulässigen Gesamtmasse von 750 kg

Mindestalter
21 Jahre (18 Jahre während oder nach Abschluss einer Berufsausbildung oder nach der Grundqualifikation)

Voraussetzungen
Vorbesitz der Klasse B

Geltungsdauer
Befristet auf fünf Jahre

Theoretische Ausbildung
6 x Grundstoff
10 x klassenspezifisch (4 x bei Vorbesitz der Klasse C1)

Praktische Ausbildung

 

Bei Vorbesitz der Klasse B

 

Bei Vorbesitz der Klasse C1

 

Wenn Klasse C und CE in einem gemeinsamen Ausbildungslehrgang erworben werden

   Solo          Zug           Gesamt

  Überlandfahrten 5 3 3 5 8
  Autobahnfahrten 2 1 1 2 3
  Nachtfahrten 3 1 0 3 3
  Gesamt 10 5 4 10 14


Theoretische Prüfung
• Kann bis zu drei Monate vor Erreichen des Mindestalters abgelegt werden
• Dauer: ca. 30 Minuten

Praktische Prüfung
• Kann bis zu einem Monat vor Erreichen des Mindestalters abgelegt werden
• Dauer: ca. 75 Minuten