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Immer in der Spur

Ihre Fragen

Unsere Antworten.

Wie lange dauert die Ausbildung? Was brauche ich für die Anmeldung? Wie lange ist die Bearbeitungszeit? Ist die Gültigkeit des Führerscheins befristet?
Hier die Antworten.

1. Ab wann kann ich meine Ausbildung beginnen?

  • Etwa ein halbes Jahr vor Vollendung des jeweils vorgeschriebenen Mindestalters.
  • Die theoretische Prüfung ist drei Monate vor Erreichen des Mindestalters möglich.
  • Die praktische Prüfung ist ein Monat vor Erreichen des Mindestalters möglich.
  • Der Führerschein wird jedoch erst am Tage der Vollendung des vorgeschriebenen Mindestalters ausgehändigt.

Beim erstmaligen Erwerb einer Fahrerlaubnis (ausgenommen Klasse AM) wird diese für den Zeitraum von zwei Jahren "auf Probe" erteilt (§ 2a Abs. 1 Satz 1 StVG). Dies stellt keine Beschränkung der Fahrerlaubnis, sondern eine befristete Bewährungsphase für den Fahranfänger dar. Die Probezeit verlängert sich um zwei Jahre, wenn bei Auffälligkeiten die Teilnahme an einem Aufbauseminar von der Fahrerlaubnisbehörde angeordnet wurde.

2. Wie lange dauert die Ausbildung?

Das ist personenabhängig.

3. Was brauche ich für die Anmeldung bei der Führerscheinstelle?

  • Das Formular (Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis) erhalten Sie von uns.
  • Personalausweis oder Reisepass (Führerschein mit 17 und begleitetes Fahren: Bei der Antragstellung müssen auch Personalausweiskopien
    der Begleitpersonen vorgelegt werden).
  • Ein aktuelles biometrisches Passfoto im Format 35 x 45 mm.
  • Sehtestbescheinigung, nicht älter als zwei Jahre (gibt es beim Augenarzt oder Optiker - Ausweis mitnehmen).
  • Nachweis über die Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Kurs (Klassen C1, C) bzw. einer Unterweisung in lebensrettenden Maßnahmen am Unfallort
    (Klassen AM, A1, A2, A, B, BE).
  • Ärztliche Bescheinigung über den Gesundheitszustand und das Sehvermögen (Klassen C1 / C).
  • Bei Erweiterung der Fahrerlaubnis ist auch der vorhandene Führerschein vorzulegen.

4. Wie lange ist die Bearbeitungszeit?

Die Führerscheinstelle (zuständig ist die Führerscheinstelle des Hauptwohnsitzes) benötigt ungefähr 4 bis 6 Wochen für die Bearbeitung. Solange der Antrag nicht bearbeitet wurde, kann keine Prüfung, weder Theorie noch Praxis, abgelegt werden. Von der Führerscheinstelle erhalten Sie eine Gebührenrechnung, die umgehend beglichen werden muss.

5. Ist die Gültigkeit des Führerscheins befristet?

Seit dem 19.01.2013 ausgestellte Führerscheine werden auf 15 Jahre befristet. Bisher galten Führerscheindokumente unbefristet. Nach Ablauf der 15 Jahre werden die Führerscheindokumente von der Verwaltung umgetauscht. Der Umtausch ist mit keiner ärztlichen oder sonstigen Untersuchung oder Prüfung verbunden, sondern geschieht aus Gründen der Fälschungssicherheit. Bis 2033 müssen zusätzlich alle anderen (bisher unbefristet) ausgestellten Führerscheine erstmalig umgetauscht werden.

6. Adressen und Öffnungszeiten der Führerscheinstellen?

Infos über Adressen und Öffnungszeiten der Führerscheinstellen in München und Umgebung gibt es in der Fahrschule.